Gebr. Held Hydraulik Technischer Großhandel GmbH
Weilatten 8 · 78532 Tuttlingen · Deutschland
Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
Weilatten 8 · 78532 Tuttlingen · Deutschland
Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
1.1.Für alle unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen („AGB").
1.2.Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
1.3.Nachstehende AGB gelten nur gegenüber Personen, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (Unternehmen im Sinne des § 14 BGB).
1.4.Sind unsere AGB in das Geschäft mit dem Besteller eingeführt, so gelten sie auch ohne erneuten ausdrücklichen Hinweis für alle weiteren Geschäftsbeziehungen zwischen dem Besteller und uns, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
§ 2 Angebot – Angebotsunterlagen
2.1.Unsere Angebote sind frei widerruflich und lediglich als Aufforderung zur Abgabe von Angeboten im Sinne des § 145 BGB durch den Besteller zu verstehen, sofern sie nicht als Festangebote bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der bestellten Ware zustande.
2.2.Mündliche Auskünfte und Zusagen, Prospekte und Werbeaussagen gleich welcher Art, insbesondere Beschreibungen, Abbildungen, Zeichnungen, Muster, Qualitäts-, Beschaffenheits-, Zusammensetzungs-, Leistungs-, Verbrauchs- und Verwendbarkeitsangaben sowie Maße der Vertragswaren sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Sie stellen keine Zusicherung oder Garantiezusage, welcher Art auch immer, dar, es sei denn, sie werden durch uns schriftlich bestätigt. Branchenübliche Toleranzen in Mengen, Gewichten, Stückzahlen und Abmessungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
2.3.An Zeichnungen und sonstigen Unterlagen (auch Datenträger) behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen oder bei Nichterteilung des Auftrages unverzüglich zurückzusenden.
2.4.Alle Vereinbarungen, Nebenabreden, Zusicherungen und Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung der Schriftformabrede selbst.
§ 3 Preise – Zahlungsbedingungen
3.1.Sämtliche Zahlungen sind in EURO ausschließlich an uns zu leisten. Etwaige Wechselkursrisiken gehen zu Lasten des Bestellers.
3.2.Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere am Tage der Lieferung gültigen Listenpreise und Frachttarife.
3.3.Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung zusätzlich in Rechnung gestellt.
3.4.Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „Ab Werk" (EXW, Incoterms 2000). Fracht, Zoll, Einfuhrnebenabgaben und Verpackungskosten hat der Besteller zusätzlich zu entrichten. Die Verpackung wird gesondert zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt.
3.5.Durch Abnahme von Verpackungseinheiten (VPE) können günstigere Preise erzielt werden.
3.6.Wir sind berechtigt, die Vergütung einseitig angemessen (§ 315 BGB) im Falle der Erhöhung von Materialbeschaffungskosten, Lohn- und Lohnnebenkosten sowie Energiekosten sowie Kosten durch Umweltauflagen zu erhöhen, wenn zwischen Vertragsabschluss und Lieferung mehr als vier Monate liegen.
3.7.Sofern wir Rahmen- und Abrufaufträge eingehen, behalten wir uns das Recht vor, bei erheblichen Materialpreisschwankungen innerhalb der Laufzeit von bestätigten Rahmen- und Abrufaufträgen für noch nicht getätigte Bestellungen die Preise mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen anzupassen, wenn unsere Kosten insbesondere durch Materialpreissteigerungen, Lohnerhöhungen oder Steigerung der Energiekosten insgesamt um mehr als 5 Prozentpunkte steigen. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 Prozentpunkte, ist der Besteller zum Rücktritt berechtigt.
3.8.Der Mindestbestellwert per Rechnung beträgt Euro 50,– netto.
3.9.Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis ohne jeden Abzug innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungszugang zur Zahlung fällig, es sei denn, dass abweichende Zahlungsvereinbarungen mit dem Besteller vereinbart wurden.
3.10.Der Besteller kann nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
3.11.Geleistete Anzahlungen gelten nicht als Teilerfüllung. Schecks nehmen wir nur nach vorheriger Vereinbarung erfüllungshalber an. Zinsen und Kosten gehen zu Lasten des Bestellers. Zahlung durch Wechsel ist nicht zulässig.
§ 4 Lieferzeit
4.1.Fristen und Termine gelten nur annähernd, wenn sie nicht in unserem Bestätigungsschreiben ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
4.2.Lieferfristen beginnen mit dem Zugang unserer Auftragsbestätigung beim Besteller, jedoch nicht, bevor alle Einzelheiten der Ausführung des Auftrags geklärt sind und alle sonstigen vom Besteller zu erfüllenden Voraussetzungen (z. B. beigestellte Waren, Freigaben, Unterlagen, Anzahlungen) vorliegen; entsprechendes gilt für Liefertermine. Hat der Besteller nach Auftragserteilung Änderungen verlangt, so beginnt eine neue Lieferfrist mit der Bestätigung der Änderung durch uns.
4.3.Vereinbarte Liefertermine gelten nicht als Festtermine. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Werk verlassen hat oder dem Besteller als versandbereit angezeigt wird, sofern sich die Versendung ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich ist.
4.4.Verzögert sich die Abnahme der Ware oder der Versand aus einem vom Besteller zu vertretenden Grund, sind wir berechtigt, nach Setzung und Ablauf einer 14-tägigen Nachfrist nach unserer Wahl sofortige Kaufpreiszahlung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten oder die Erfüllung abzulehnen und Schadensersatz statt der ganzen Leistung zu verlangen. Die Fristsetzung muss schriftlich erfolgen. Im Falle des Schadensersatzverlangens beträgt der zu leistende Schadensersatz mindestens 15 % des Nettolieferpreises. Der Nachweis einer anderen Schadenshöhe oder des Nichtanfalls eines Schadens bleibt beiden Parteien vorbehalten.
4.5.Wird eine vereinbarte Lieferfrist infolge unseres Verschuldens nicht eingehalten, so ist der Besteller nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, unter den jeweiligen Voraussetzungen der §§ 280, 281, 284, 286, 323 BGB die dort geregelten Rechte geltend zu machen. Die Verzugsentschädigung ist auf höchstens 5 % desjenigen Teils der Lieferung begrenzt, der nicht vertragsgemäß erfolgt ist. Ein Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn sich der Besteller selbst in Annahmeverzug befindet.
4.6.Lieferungen vor Ablauf der Lieferzeit und angemessene Teillieferungen sowie zumutbare Abweichungen von den Bestellmengen bis zu plus/minus 10 % sind zulässig.
4.7.Als Liefertag gilt der Tag der Meldung der Versandbereitschaft, anderenfalls der Tag der Absendung der Ware.
4.8.Wir geraten nicht in Verzug, solange der Besteller mit der Erfüllung von Verpflichtungen uns gegenüber, auch solchen aus anderen Verträgen, in Verzug ist.
4.9.Vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen gilt die Abnahme – soweit eine solche vertraglich oder gesetzlich vorgesehen ist – binnen 10 Tagen nach Lieferung als erfolgt.
4.10.Erhalten wir aus von uns nicht zu vertretenden Gründen Lieferung oder Leistung unserer Unterlieferanten nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig oder treten Ereignisse höherer Gewalt ein, so werden wir den Besteller rechtzeitig schriftlich informieren. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen gleich Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Energie- und Rohstoffknappheit, unverschuldete Transportengpässe, unverschuldete Betriebsbehinderungen zum Beispiel durch Feuer, Wasser und Maschinenschäden und alle sonstigen Behinderungen, die bei objektiver Betrachtungsweise nicht von uns schuldhaft herbeigeführt worden sind. Beide Parteien können von einem geschlossenen Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten, wenn eines der vorgenannten Ereignisse zu einer Lieferverzögerung von mehr als drei Monaten über die vereinbarte Frist hinaus führt.
§ 5 Verpackung, Versand, Gefahrenübergang und Abnahme
5.1.Sofern nicht anders vereinbart, wählen wir Verpackung, Versandart und Versandweg.
5.2.Unsere Lieferungen erfolgen mangels abweichender Vereinbarung ab Werk.
5.3.Auf schriftliches Verlangen des Bestellers wird die Ware auf seine Kosten gegen von ihm zu bezeichnende Risiken versichert.
5.4.Die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung geht mit Übergabe der zu liefernden Ware an den Besteller, den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Unternehmungen, spätestens jedoch mit Verlassen unseres Werkes, des Lagers oder der Niederlassung auf den Besteller über. Auch wenn wir die Transportkosten übernehmen, bleibt das Risiko des Transportes bei dem Besteller.
5.5.Verzögert sich die Sendung dadurch, dass wir infolge gänzlichen oder teilweisen Zahlungsverzuges des Bestellers von unserem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen oder aus einem sonstigen vom Besteller zu vertretenden Grund, so geht die Gefahr spätestens ab Datum der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
6.1.Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Liefer- und Auftragsgegenständen und Waren vor (nachstehend insgesamt „Vorbehaltsware"), bis alle unsere Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit Bestellern einschließlich der künftig entstehenden Ansprüche aus später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind.
6.2.Der Besteller hat die Vorbehaltsware ausreichend, insbesondere gegen Feuer und Diebstahl, zu versichern. Ansprüche gegen die Versicherung aus einem die Vorbehaltsware betreffenden Schadensfall werden bereits hiermit in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an uns abgetreten.
6.3.Der Besteller ist berechtigt, die gelieferte Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiter zu verkaufen. Andere Verfügungen, insbesondere Verpfändungen oder Einräumung von Sicherungseigentum, sind ihm nicht gestattet. Die Berechtigung zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware entfällt ohne weiteres, wenn der Besteller seine Zahlung einstellt oder uns gegenüber in Zahlungsverzug gerät.
6.4.Der Besteller tritt uns bereits hiermit alle Forderungen einschließlich Sicherheiten und Nebenrechte ab, die im Aus- oder im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung von Vorbehaltsware gegen den Endabnehmer oder gegen Dritte erwachsen.
6.5.Der Besteller bleibt zur Einbeziehung der an uns abgetretenen Ware bis zu unserem jederzeit zulässigen Widerruf berechtigt. Auf unser Verlangen ist er verpflichtet, uns die zur Einziehung abgetretener Forderungen erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben.
6.6.Nimmt der Besteller Forderungen aus der Weiterveräußerung von Vorbehaltswaren in ein mit seinen Abnehmern bestehendes Kontokorrentverhältnis auf, so tritt er einen zu seinen Gunsten sich ergebenden anerkannten Schlusssaldo bereits jetzt in Höhe des Betrages an uns ab, der dem Gesamtbetrag der in das Kontokorrentverhältnis eingestellten Forderung aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware entspricht.
6.7.Hat der Besteller Forderungen aus der Weiterveräußerung der von uns gelieferten oder zu liefernden Ware bereits an Dritte abgetreten, insbesondere aufgrund echten oder unechten Factorings, oder sonstige Vereinbarungen getroffen, aufgrund derer unsere Sicherungsrechte beeinträchtigt werden können, hat er uns dies unverzüglich anzuzeigen.
6.8.Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir – ohne dass wir vorher vom Vertrag zurücktreten müssen – zur Rücknahme aller Vorbehaltsware berechtigt. Von allen Zugriffen Dritter auf Vorbehaltsware oder uns abgetretener Forderung hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu unterrichten.
6.9.Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 10 %, sind wir auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
6.10.Bearbeitung und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne von § 950 BGB. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar verbunden, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Ware zu den Rechnungswerten der anderen verarbeiteten oder verbundenen Gegenstände.
§ 7 Gewährleistung
7.1.Wir haften für Sach- und Rechtsmängel des Liefergegenstandes nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen.
7.2.Bestimmte Eigenschaften gelten grundsätzlich nur dann als von uns zugesichert, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich bestätigt haben. Eine Garantie gilt nur dann als von uns übernommen, wenn wir schriftlich eine Eigenschaft als „garantiert" bezeichnet haben.
7.3.Äußerungen von uns sind nur dann als Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie anzusehen, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet werden.
7.4.Erkennbare Mängel sind vom Besteller unverzüglich, spätestens jedoch 8 Tage nach Leistungserbringung, verdeckte Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb des in Ziff. 7.6. genannten Gewährleistungszeitraumes, schriftlich zu rügen. Bei Anlieferung erkennbare Mängel müssen zudem dem jeweiligen Transportunternehmen gegenüber gerügt und die Aufnahme der Mängel auf den Versendungsunterlagen veranlasst werden. Eine nicht frist- oder formgerechte Rüge schließt jeglichen Anspruch des Bestellers auf Gewährleistung aus.
7.5.Für Mängelrügen an Hydraulikschlauchleitungen sind spezielle Vordrucke auszufüllen, die bei uns direkt angefordert oder über das Internet unter held-hydraulik.de heruntergeladen werden können. Dieser Vordruck ist vollständig ausgefüllt zusammen mit der schriftlichen Mängelrüge bei uns einzureichen.
7.6.Alle Mängelansprüche verjähren, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 12 Monaten nach Gefahrübergang. Keine Verjährungsbegrenzung findet statt, wenn die gelieferte Sache entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, sowie im Falle des § 478 BGB (Rückgriffsanspruch). Es gilt stattdessen die gesetzliche Verjährungsfrist.
7.7.Sofern in diesem § 7 nichts anderes bestimmt ist, beschränkt sich unsere Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel auf Nacherfüllung. Im Rahmen unserer Nacherfüllungspflicht sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Kommen wir dieser Verpflichtung nicht innerhalb angemessener Frist nach oder schlägt eine Nachbesserung trotz wiederholten Versuchs fehl, ist der Besteller berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
7.8.Der Besteller hat uns oder der nächstgelegenen, von uns für das jeweilige Produktgebiet anerkannten Kundendienststelle, auf seine Gefahr die mangelhafte Ware zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu übersenden. Wir tragen die zum Zwecke der Nacherfüllung anfallenden Transportkosten, sofern sich die Beanstandung als berechtigt erweist, jedoch nur von dem Ort aus, an den die gekaufte Ware bestimmungsgemäß im Inland geliefert wurde und maximal nur bis zur Höhe des Kaufpreises.
7.9.Der Besteller hat uns die für die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit, der Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden oder bei Verzug der Mängelbeseitigung durch uns hat der Besteller das Recht, nach vorheriger Mitteilung an uns den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen.
7.10.Die Gewährleistungspflicht erlischt, wenn der Besteller die gelieferte Ware verändert hat und der Mangel eindeutig auf diese Veränderung zurückzuführen ist. Wir haften ebenfalls nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Benutzung oder mutwillige Zerstörung entstanden sind.
7.11.Rückgriffsansprüche gem. §§ 478, 479 BGB bestehen nur, sofern die Inanspruchnahme durch den Verbraucher berechtigt war und nur im gesetzlichen Umfang, nicht dagegen für nicht mit uns abgestimmte Kulanzregelungen.
7.12.Die Weiterverarbeitung oder der Einbau von unsererseits gelieferter Ware gilt stets als Verzicht auf die Mängelrüge, soweit der Mangel erkennbar war.
7.13.Sonstige Pflichtverletzungen sind vor der Geltendmachung weiterer Rechte vom Besteller unverzüglich unter Setzung einer angemessenen Abhilfefrist schriftlich abzumahnen.
7.14.Erfolgt die Mängelrüge zu Unrecht, sind wir berechtigt, vom Besteller Ersatz der uns hierdurch entstandenen Aufwendungen zu verlangen.
7.15.Keine Gewährleistungsansprüche bestehen insbesondere in folgenden Fällen: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, Verschleiß und natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, nicht ordnungsgemäße Wartung, ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, mechanische, chemische, elektrochemische, elektrische und vergleichbare Einflüsse, die nicht den vorgesehenen, durchschnittlichen Standardeinflüssen entsprechen.
7.16.Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten oder üblichen Beschaffenheit oder Brauchbarkeit.
7.17.Die Anerkennung von Sachmängeln bedarf stets der Schriftform.
§ 8 Haftung
8.1.Für Schäden haften wir, aus welchen Rechtsgründen auch immer, nur:
8.1.1.soweit uns, unseren leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt
8.1.2.bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit
8.1.3.bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
8.1.4.bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben
8.1.5.soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.
Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Ersatz mittelbarer Schäden (z. B. Folgeschäden, entgangener Gewinn sowie Vermögensschäden) und Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, positiver Vertragsverletzung oder deliktischer Ansprüche gemäß § 823 BGB.
8.2.Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir jedoch nur begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Der vertragstypische, vorhersehbare Schaden ist in Höhe des Vertragswertes der betroffenen Leistung anzusetzen.
§ 9 Export
9.1.Die gelieferten Waren unterliegen den auf sie anwendbaren Exportkontrollvorschriften der Bundesrepublik Deutschland. Der Besteller verpflichtet sich, diese Bestimmungen sowie eventuelle weitere Bestimmungen des Landes, in das die Waren geliefert werden, zu beachten.
§ 10 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht, Sonstiges
10.1.Erfüllungsort für alle vertraglichen Verpflichtungen ist der Sitz unserer Gesellschaft. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das für den Sitz unserer Gesellschaft zuständige Gericht. Wir sind jedoch auch berechtigt, gegen den Besteller an seinem allgemeinen Gerichtsstand vorzugehen.
10.2.Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Internationalen Privatrechts ist ausgeschlossen.
10.3.Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht beeinträchtigt. Die Parteien sind dann verpflichtet, eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit der ungültigen oder ungültig gewordenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt. Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform; das Schriftformerfordernis kann gleichfalls nur schriftlich abbedungen werden.
§ 11 Datenschutz
11.1.Wir sind berechtigt, alle im Zusammenhang mit der Auftrags-/Vertragsabwicklung erhaltenen Daten des Bestellers unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften (DSGVO, BDSG) für eigene Zwecke zu speichern. Näheres regelt unsere Datenschutzerklärung.
Stand: 01. Juli 2007